Allgemeine Informationen für die Aussteller, Töpfer, Versorgung, Schausteller, ...

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Wichritge Dokumente

- Anmeldeformular als PDF

- Marktordnung als PDF

- Übersichitsplan Töpfermarkt als PDF

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldeformular

Zum 25. Crinitzer Töpfermarkt
am 2. und 3. April 2022

Bitte vollständig ausfüllen und bis spätestens zum 31. Dezember 2021 (Anmeldeschluss) zurücksenden an:       Heimatverein Crinitz e.V. Hauptstraße 82 in 03246 Crinitz
                                          eMail:                 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
                                          Telefon:             035324/303590

1. ART DER ANGEBOTENEN WAREN: (Beschreibung, sowie Fertigungstechnik)
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

2. PERSÖNLICHE DATEN:

 Firma:  _________________________________  Ansprechpartner:   _______________________________________ Anschrift: __________________________________________________________________________________  Telefonnummer:            ___________________________________        Fax:              ______________________________ E-Mail:              _____________________________________    Internet:              _____________________________________

3. STAND:

 Frontlänge:                                                . . . . . . . . . . . .          
 Stromanschluss:           230V / 400V:     . . . . . . . . . . . .    Leistung in Kw: . . . . . . . . . . . .     Nein:    . . . . . . . . . . . .         

4. TEILNAHME:

Ich möchte dieses Jahr das 1. Mal dabei sein (Neubewerber müssen zwingend eine Gewerbegenehmigung ein-senden, da ansonsten die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass nur vollständig ausgefüllte und rechtzeitig eingereichte Anmeldeformulare der Jury vorgelegt werden. Anmeldungen bitte nur über diesen beiliegenden Vordruck!

Des Weiteren bin ich mit der Veröffentlichung meiner persönlichen Daten und Fotos zu Werbezwecken einverstanden.
                                          Ja:         . . . . . . . . . . . .                                                                           Nein:    . . . . . . . . . . . .        

                                                                                                  

                            Datum  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  Unterschrift      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 

Heimatverein Crinitz eV.

                                                                                 -Vorstand-

                                                        Marktordnung für den Töpfermarkt Crinitz

 

  1. Veranstalter: Heimatverein Crinitz eV.

      2.Markttage und Verkaufszeiten:  Markttage am ersten Aprilwochenende Samstag und                                                                                       Sonntag. Abweichungen werden bekannt gegeben.

                         Verkaufszeit: ab 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

                         Ein vorzeitiges Beenden der Verkaufszeit durch einzelne Standbetreiber ist nur mit Zustimmung der Marktaufsicht unter Einhaltung der hierzu erteilten Auflagen zulässig.   

3.Marktaufsicht: Die Marktaufsicht erfolgt durch den Heimatverein

4.Standort: Platz an der Mehrzweckhalle der Heinz-Sielmann-Grundschule Crinitz in der Pestalozzistraße.

5.Standverteilung: Standverteilung durch Marktleitung und Aufsicht

6.Standanmeldung: Nur hauptberufliche Töpfer und Keramiker, sowie Keramikbetriebe mit ausschließlich eigener Ware werden zugelassen.

                  Dies gilt nicht für die gastronomische Versorgung der Marktbesucher, für Ausstellungen und Besucherbetreuungen

                  Die Anmeldung gilt als angenommen mit Zustellung der Rechnung und fristgemäßem Zahlungseingang der Anmeldegebühr.

7. Standaufbau: Am ersten Markttag in der Zeit bis 9:30 Uhr. Vortägliche Standaufbauten erfolgen in Absprache mit der Marktleitung, jedoch nicht vor 14:00 Uhr.

                  Parken auf dem Gelände ist nicht gestattet. Stellplätze für Fahrzeuge werden von der Marktaufsicht zugewiesen

8.Standabbau; Erst nach dem offiziellen Ende des Markttages.

9.Standgröße: Ein einzelner Stand darf nicht länger als 6 lfd. Meter sein, um eine optische Dominanz größerer Werkstätten zu vermeiden. Gemeinschaftsstände sind in der Regel nicht zugelassen. Ausnahmen müssen von der Marktaufsicht genehmigt sein. Die im Lageplan verzeichneten Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten.

10.Standkennzeichnung/Preisauszeichnung:  Jeder Händler/Standbetreiber kennzeichnet seinen Stand gut sichtbar mit vollständigem Namen und Adresse.

                  Die Exponate und Waren sind mit Preisen sichtbar auszuzeichnen.

11.Standgebühr: Wird von der Veranstaltungsleitung erhoben, welche zur Anmeldung auf das Konto des Heimatverein Crinitz bei der Sparkasse Elbe-Elster/ Konto 32 10 20 09 46/ BLZ 18 05 10 00 bzw. IBAN: DE 71 1805 1000 3210 2009 46 bis spätestens 4 Wochen vor Marktbeginn zu überweisen ist. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist erfolgt die Weitergabe des Platzes!

12.Versicherung und Haftung: Der Marktplatz wird bewacht. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Personenschäden, sowie Schäden und/oder Verlust an Eigentum, Waren, Fahrzeugen und anderen Gegenständen der Markthändler.

                  Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller, mitgebrachte Tiere oder ein von ihm Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe.

                  Der Veranstalter empfiehlt, sofern nicht vorhanden, den Abschluss entsprechender Versicherungen.

13.Entsorgung: Für die Sauberkeit an den Ständen, auch nach Abschluss des Marktes, sorgt jeder Händler/Standbetreiber selbst. Verpackungsmaterial und Müll sind in gleicher Weise zu entsorgen. Die relevanten Bestimmungen, Vorschriften und Gesetze sind zu beachten und einzuhalten. Durch Händler/ Standbetreiber verursachte Säuberungs- und Reinigungsarbeiten werden in Rechnung gestellt.

14.Verstöße gegen die Marktordnung: Bei Verstößen gegen die Marktordnung muss mit Platzverweis ohne Gebührenerstattung gerechnet werden. Ahndungen bei der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

15.Anerkenntnis: Jeder Standbetreiber/Händler erkennt für sich und seine Beauftragten mit seiner Anmeldung die Marktordung als rechtsverbindlich an.

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Schaffung der behördlichen und mietrechtlichen Voraussetzungen für die Veranstaltung. Mit Eintritt der Voraussetzungen ist der Veranstalter an sein Angebot gebunden. Bei Nichterteilung der behördlichen Genehmigungen findet die Veranstaltung nicht statt. Schadensersatzansprüche wegen der Nichtdurchführung des Marktes sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Seinen Weisungen und den Weisungen seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.

Diese Marktordnung wurde am 06.04.2022 überarbeitet in einer Vorstandssitzung des Heimatvereins und liegt zur Einsichtnahme vor.

 

Lageplan